Schulsozialarbeit

22. Mai 2023 | Soziales

1. Träger

In der über 150-jährigen Tradition der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Menschen in Not vorurteilsfrei zu helfen, unterstützt der DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e. V. mit seiner Vielzahl an Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe und Generationenarbeit, der Behinderten- und Flüchtlingshilfe sowie seinen Gemeinschaften in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming Menschen bei der Bewältigung ihrer Situation. Hierbei sind die folgenden Grundsätze Auftrag, Handlungsmaxime und Verpflichtung zugleich:

 

  1. Arbeitsgrundlage/ gesetzliche Grundlagen

Grundlage der Arbeit sind die Qualitätsstandarts des Landkreises Teltow Fläming. Sozialarbeit an der Schule befindet sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule. Hierbei bilden verschiedene Paragraphen aus dem SGB VIII, die Grundlage für die tägliche Arbeit. Für die Institution Schule gilt die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer, denn diese können verschiedene Schulgesetze haben. Schule und Jugendhilfe lassen sich unterscheiden, in dem die Schule die Funktion hat, zu bilden und die Jugendhilfe steht den Schülern unterstützend und beratend zur Seite. Die §§ 11 und 13 SGB VIII stehen in Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit.  Der §11 regelt die Jugendarbeit. Er beinhaltet die Regelung, dass jungen Menschen zur Förderung der  Entwicklung, die erforderlichen Angebote zur Verfügung gestellt werden sollen, die in Formen von Jugendarbeit, die z.B. in Form von Verbänden stattfinden kann und die Schwerpunkte der Arbeit, welche unter anderem unter Absatz 3 Nr.3, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit beinhaltet. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.

Unter §13 wird die Jugendsozialarbeit geregelt, welche unter anderem die gesetzliche Regelung beinhaltet, dass jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Des Weiteren sind die §§ 1 und 81 aus dem SGB VIII zu benennen, welche mit der Schulsozialarbeit in Zusammenhang stehen. Der §1 SGB VIII beinhaltet das Recht eines Kindes auf Erziehung, die Elternverantwortung und die Jugendhilfe. So steht in Absatz 1: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit.“ Des Weiteren beinhaltet der Paragraph in Absatz 2 die Aussage, dass die Pflege und Erziehung eines Kindes das natürliche Recht der Eltern ist und dass die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung wacht. Unter Absatz 3 finden sich die Aufgaben der Jugendhilfe, damit das unter Absatz 1 erwähnte Recht auf Förderung der Entwicklung und das Recht auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit eingehalten wird, wie zum Beispiel Eltern zu beraten und zu unterstützen.

Unter §81 versteht man die Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Hierbei wird unter Satz1 Nr.1 explizit die Zusammenarbeit mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung erwähnt, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenarbeiten sollen. Der §1 SGB VIII kann als eine Bedingung für die folgenden Paragraphen gesehen werden. Jugendhilfe leistet präventive und individuelle situative Arbeit. Des Weiteren zu benennen ist der §8a, sowie der §8b, in dem sich alle Personen die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt kommen die Möglichkeit haben, sich von einem Sozialarbeiter oder –pädagogen beraten zu lassen, sowie eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen dürfen. Über das Deutsche Rote Kreuz Teltow- Fläming e.V. sind mehrere Mitarbeiter zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft ausgebildet.

Frau Wölki unterliegt nach §203 StGb Absatz 5 der Schweigepflicht. Es besteht keine Informationspflicht gegenüber der Schulleitung oder Lehrkräften.

  1. Ausgangssituation

Seit Mitte April 2022 ist die Sozialarbeit am Fontane Gymnasium vorhanden. Die Fachkraft ist an ver-schiedenen Tagen in der Woche an den zwei Standorten ansprechbar. Der zweite Standort ist die Sozialarbeit an der Grundschule Rangsdorf.

Am Fontane Gymnasium befindet sich das Büro der Sozialarbeit in Raum 102. Die Fachkraft ist mit einer Präsenzzeit von 8-15Uhr im Büro ansprechbar. Zusätzliche Terminvereinbarungen telefonisch oder persönlich sind auch außerhalb der angegebenen Zeiten individuell absprechbar.

Der Freitag steht für individuelle Absprachen beiden Schulen zur Verfügung. Zusätzlich besucht die Fachkraft monatlich die Supervision und es finden anonymisiert kollegiale Fallberatungen statt. Die Arbeitszeit kann variieren, je nach Gesprächsbedarf, Projektangebot, Elternabend, Schulkonferenz und z.B. Außenterminen in der Netzwerkarbeit.

Angestellt ist seit 2011 an der Grundschule Rangsdorf und seit 2022 am Fontane Gymnasium Rangsdorf, über das Deutsche Rote Kreuz Fläming-Spreewald e.V., Frau Tabea Wölki, welche den Titel Bachelor of Arts Soziale Arbeit trägt und somit staatlich geprüfte Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin ist.

  1. Zielgruppe
  • Das Angebot der Sozialarbeit an der Grundschule Rangsdorf und Fontane Gymnasium Rangsdorf richtet sich an

Die Kinder und Jugendlichen der Schulen, insbesondere an benachteiligte junge Menschen, Jugendliche mit individuellen Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen

In diesem Zusammenhang an alle interessierten und neugierigen Kinder und Jugendliche, die sich freiwillig an die Sozialarbeiterin wenden und diese Schulen besuchen oder besuchen werden

In der spezifischen Ferienprojektarbeit, kann das Angebot auch von Schülern der umliegenden Schulen und Jugendclubs genutzt werden, da mit den Sozialarbeitern eine Vernetzung besteht und die Kinder und Jugendlichen untereinander Kontakt haben.

Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Begleitung ihrer Eltern am Ort Schule oder in einer Jugendfreizeiteinrichtung an DRK-Jugend(sozial)arbeiter wenden, wenn sie einen vertrauensvollen Ansprechpartner suchen, der ihnen Orientierung, Sicherheit und Unterstützung in alltäglichen und besonderen Lebenssituationen bietet.

Eltern oder sonstige Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen.

Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Rangsdorf und des Fontane Gymnasiums Rangsdorf

  • Schulspezifische Ziele der Sozialarbeit am Fontane Gymnasium Rangsdorf sind

Unterstützung und Hilfe in Form einer lebensweltorientierten Beratung

Weitervermittlung von Werten und Empathie, Eigenverantwortung, Eigeninitiative, Mitbestimmung, Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein, Akzeptanz der Persönlichkeit, Teamfähigkeit, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Erlernen von Verhaltensweisen zum Beispiel in Rollenspielen, Aushandlung von Regeln und Normen

Soziale Integration → Entwicklung von Lösungsstrategien in Konflikten, Erkennen und An-nehmen von Konsequenzen, Umgang mit schulischen Misserfolgen, Aufbau von Selbstwert-gefühl, Bestärken oder gemeinsames Entdecken von Interessen und Begabungen, Abbau von Schul- und Prüfungsängsten

Sozialverhalten → hierbei gibt es die Möglichkeit mit Gruppen oder einzelnen (auch ge-schlechterspezifisch) Kindern und Jugendlichen ein soziales Training durchzuführen.

Die Präventionsarbeit → hierbei wird themenbezogen ein Inhalt in sozialpädagogischer Gruppenarbeit bearbeitet (Beispiele für Themeninhalte sind Drogen, Alkohol, Sexualität/ Verhütung, Mobbing und soziale Netzwerke aus dem Internet usw.).

Unterstützung bei sozialen Problemlagen →individuelle Gespräche, Beratung und Kontakt-aufnahme mit allen Betroffenen, Entwickeln von individuellen Hilfsmöglichkeiten, Aufzeigen von neuen Strukturen und Beratungsangeboten (Adressliste und Vermittlung zu weiterführenden Beratungsstellen)

Geschlechtsspezifische Arbeit → Aufklärung (Projektarbeit) und Beratung, Stärkung des Bewusstseins für geschlechterspezifische Verhaltensweisen

Abbau von sog. Schwellenängsten gegenüber der Schule → die Sozialarbeit steht als Schnittstelle zwischen Schule und Eltern, bietet auch ihnen die Möglichkeit im Rahmen der Schweigepflicht eine Beratung zu erhalten

Verbesserung des Miteinanders

Unterstützung im Bereich Übergang Beruf und Schule

Konkrete Projektarbeit in Kooperation mit dem Jugendclub Joker, mit der Koordinatorin für junge Menschen mit Fluchterfahrung in Rangsdorf und der Sozialarbeiterin der Oberschule Rangsdorf

  1. Interne und externe Kooperation / Vernetzung / Zusammenarbeit

Die Sozialarbeit an Schule ist eng vernetzt auch trägerübergreifend. Alle Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes Fläming-Spreewald e.V. sind miteinander vernetzt, hierbei können alle von wichtigen Ressourcen profitieren. Zusätzlich gibt es eine trägerübergreifende Zusammenarbeit.

Vernetzung mit der Gemeinde

Sozialraumtreffen (Jugendclub Joker Rangsdorf, Koordinatorin für junge Menschen mit Fluchterfahrung, Sozialarbeit an der Oberschule Rangsdorf, Sozialarbeit an der Förderschule Mahlow, Koordinatorin für junge Menschen mit Fluchterfahrung Blankenfelde- Mahlow)

Vernetzung mit dem Jugendamt

Vernetzung mit dem Gesundheitsamt

Regionale Netzwerkpartner

Netzwerk Kinderschutz

Kinderschutz AG

  1. Kontakt

Tina Meißner

DRK Kreisverband Fläming-Spreewald e.V.

Sozialarbeit an den Gymnasien Rangsdorf und Ludwigsfelde

Fontaneweg 24
15834 Rangsdorf

Telefon    0152 31 38 59 31

E Mail       sas.gymnasium.lura@drk-fs.de

Raum 102 – Sozialarbeiterraum im ersten Stock des Fontane Gymnasiums

(bitte auf Aushänge achten) Die Arbeitszeit kann variieren, je nach Gesprächsbedarf, Projektangebot und z.B. Außenterminen in der Netzwerkarbeit.

Die Kontaktaufnahme ist für die Kinder- und Jugendlichen freiwillig. Tina Meißner hat die gesetzlich festgelegte Schweigepflicht nach §203 StGB Absatz 5.

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